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Warn- und Alarmsystem in Österreich
Im Katastrophenfall kommt es auf möglichst frühzeitige Information an. Dadurch ist gewährleistet, dass mehr Zeit für Vorbereitungsmaßnahmen zur Verfügung steht. Um nicht wertvolle Zeit ungenützt verstreichen zu lassen, wurde ein umfangreiches Warn- und Alarmsystem aufgebaut.
Die Warnung und Alarmierung der Bevölkerung und der Einsatzkräfte erfolgt über die in allen Orten vorhandenen rund 7900 Feuerwehrsirenen - in Wien über spezielle Zivilschutzsirenen - wobei das Auslösen der Sirenensignale auf Bundes-, Landes-, Bezirks- oder Gemeindeebene möglich ist.
Über die Bundeswarnzentrale, die Landeswarnzentralen, sowie etlichen Bezirksalarmzentralen, können funkgesteuert die Sirenensignale ausgelöst, und damit die Bevölkerung gewarnt und die Einsatzkräfte alarmiert werden. Da durch diese Signale nicht auf die Art der Gefahr und die richtigen Verhaltensmaßnahmen hingewiesen werden kann, müssen im Ernstfall nähere Informationen und Verhaltensregeln laufend durch den ORF oder gegebenenfalls anderen Rundfunkanstalten durchgegeben werden.
Einmal jährlich (jeden ersten Samstag im Oktober) wird Österreichweit ein Probealarm mit allen Zivilschutzsignalen durchgeführt. Zum einen erfolgt damit die Erprobung der technischen Anlagen, zum anderen sollen die Signale und ihre Bedeutung der Bevölkerung in Erinnerung gebracht werden.
Sirenensignale für den Zivilschutz- und Katastrophenfall
Folgende einheitliche Sirenensignale wurden für Österreich festgelegt:
| 1.
Warnung
3 Minuten Dauerton
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Ein gleichbleibender Dauerton in der Länge von 3 Minuten bedeutet
"Warnung". Dieses Signal wird ausgelöst, wenn die Bevölkerung vor
herannahenden Gefahren gewarnt werden soll (Elementarereignisse, technische Katastrophen,
Radioaktivität).
Radio oder TV (ORF) einschalten und Verhaltensmaßnahmen
beachten. |
| 2. Alarm
1 Minute auf- und abschwellender Heulton
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Ein auf- und abschwellender Heulton von mindestens 1 Minute Dauer bedeutet
"Alarm". Die Gefahr steht unmittelbar bevor.
Radio TV (ORF) einschalten und Verhaltensmaßnahmen
beachten. |
| 3. Entwarnung
1 Minute Dauerton
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Ein gleichbleibender Dauerton von 1 Minute (nur nach vorausgegangenem Alarmsignal)
bedeutet "Entwarnung", das heißt Ende der Gefahr.
Beachten Sie weiterhin die Durchsagen im Radio oder TV, da
es vorübergehend bestimmte Einschränkungen geben kann. |
| Die Sirenensignale können je
nach der Bedrohungssituation für das unmittelbar betroffene Gebiet und seine engere
Umgebung, für einen oder mehrere Bezirke, für ein oder mehrere Bundesländer oder für
ganz Österreich gegeben werden. |
Welche Maßnahmen für die persönliche Sicherheit ergriffen werden müssen, hängt von der Art des Ereignisses ab. Sie werden bei Hochwasser andere sein, als bei einer Bedrohung durch radioaktiven Niederschlag oder nach einem Giftgasunfall. Auf jeden Fall ist es notwendig, Vorsorgen im Selbstschutz für einen Katastrophenfall zu treffen. Nur dann kann ein Warnsystem seinen Zweck erfüllen.
Dauerton: 3 x 15 Sekunden, Unterbrechung 2 x 7 Sekunden.
Das Signal wird im Bedarfsfall wiederholt.
Jeden Samstag mittags, Dauerton von 15 Sekunden, dient nur der Funktionsüberprüfung.
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